Pfarrgemeinderatswahl am 01. März 2026

Gestalten Sie Kirche neu – gemeinsam, lebendig, zukunftsorientiert.

Am Sonntag, 01. März 2026, finden in Bayern die Pfarrgemeinderatswahlen (PGR-Wahlen) statt, also auch in unserem Erzbistum München-Freising.

Unter dem Motto: „Gemeinsam gestalten. Gefällt mir“ sind alle katholische Christinnen und Christen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aufgerufen Ihre Stimme abzugeben.

Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholische Christin oder Christ ist. 

Kandidaten können bis zum 11.1.2026 vorgeschlagen werden!

Einen Kandidaten-Tippzettel (LINK zum PDF) finden Sie hier!

Bitte diesen mit Ihrem „Wunsch“-Kandidaten/innen-Vorschlag in die Sammelboxen in den Kirchen geben.

 

Hauptwohnsitz außerhalb der Pfarrei

Das Wahlrecht kann nur einmal und grundsätzlich nur in der Pfarrei ausgeübt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wollen Sie aber das Wahlrecht außerhalb Ihrer „Hauptwohnsitz -Pfarrei“ ausüben, weil Sie sich z.B. der Nachbargemeinde oder einer anderen, näher fühlen und dort wählen wollen, muss ein Antrag gestellt werden.

Voraussetzung für die „Verleihung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrei“ als der des Hauptwohnsitzes ist, dass die Person aktiv am kirchlichen Leben in dieser Pfarrei teilnimmt, sich dort ehrenamtlich engagiert oder geistlich beheimatet ist. Ferner muss sich die Person aus dem Wählerverzeichnis der Hauptwohnsitz-Pfarrei streichen lassen.

Dazu ist es nötig, den Antrag auf Verleihung des aktiven Wahlrechts…“ (Link zum PDF)
auszufüllen und diesen bei Ihrer „Hauptwohnsitz-Pfarrei“ abzugeben, damit die Streichung aus dem Wählerverzeichnis erfolgen kann. Die Weiterleitung an die „Wahlpfarrei“ kann vom Pfarrbüro erfolgen, oder Sie über nehmen dies selbst.

 

Stimmabgabe

Für die Stimmabgabe die PGR-Wahl 2026 besteht die Möglichkeit, ganz klassisch ins Wahllokal vor Ort (Pfarrheim) zu gehen oder eine Briefwahl zu beantragen (im Pfarrbüro) oder auch online. Alle Wahlberechtigten erhalten dafür eine Wahlbenachrichtigung mit den Zugangsdaten.

 

Der Pfarrgemeinderat - Ein Stück Demokratie in der Kirche

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. 

Der PGR ist ein Gremium, das sich auf der Ebene der Pfarrei konstituiert und sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, die von der Gemeinde gewählt werden. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, das pastorale Leben der Pfarrei zu fördern, Entscheidungen über konkrete Anliegen aus der Gemeinde herbeizuführen und das kirchliche Leben mitzugestalten. Auch vertritt der PGR seine Anliegen auf Ebene des Pfarrverbands und Dekanats.

Der Pfarrgemeinderat ist damit ein wichtiges Organ der Partizipation.

Unsere Pfarreien leben, wenn viele mit Freude, Engagement und Herz mitmachen.

Im Pfarrgemeinderat wird Christ-Sein gelebt!

 

Weitere ausführliche, Informationen über die Aufgaben der Pfarrgemeinderäte finden Sie auf den unter Webseiten des Diözesanrates unter

https://www.erzbistum-muenchen.de/dioezesanrat/der-pfarrgemeinderat und

https://www.erzbistum-muenchen.de/dioezesanrat/der-pfarrgemeinderat/aufgaben-des-pfarrgemeinderates