Pfarrgemeinderatswahl am 01. März 2026
Gestalten Sie Kirche neu – gemeinsam, lebendig, zukunftsorientiert.
Am Sonntag, 01. März 2026, finden in Bayern die Pfarrgemeinderatswahlen (PGR-Wahlen) statt, also auch in unserem Erzbistum München-Freising.
Unter dem Motto: „Gemeinsam gestalten. Gefällt mir“ sind alle katholische Christinnen und Christen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aufgerufen Ihre Stimme abzugeben.
Die Möglichkeit der Kandidatenbenennung ist beendet!
WICHTIG!!!!! WICHTIG!!!!!! WICHTIG!!!!!!
Hauptwohnsitz außerhalb der Pfarrei
Das Wahlrecht kann nur einmal und grundsätzlich nur in der Pfarrei ausgeübt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wollen Sie aber das Wahlrecht außerhalb Ihrer „Hauptwohnsitz -Pfarrei“ ausüben, weil Sie sich z.B. der Nachbargemeinde oder einer anderen, näher fühlen und dort wählen wollen, muss ein Antrag gestellt werden.
Voraussetzung für die „Verleihung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrei“ als der des Hauptwohnsitzes ist, dass die Person aktiv am kirchlichen Leben in dieser Pfarrei teilnimmt, sich dort ehrenamtlich engagiert oder geistlich beheimatet ist. Ferner muss sich die Person aus dem Wählerverzeichnis der Hauptwohnsitz-Pfarrei streichen lassen.
Dazu ist es nötig, den „Antrag auf Verleihung des aktiven Wahlrechts…“ (Link zum PDF)
auszufüllen und diesen bei Ihrer „Hauptwohnsitz-Pfarrei“ abzugeben, damit die Streichung aus dem Wählerverzeichnis erfolgen kann. Die Weiterleitung an die „Wahlpfarrei“ kann vom Pfarrbüro erfolgen, oder Sie über nehmen dies selbst.
Der Antrag muss dann von den Wählenden beim Wahlausschuss der „Wahlpfarrei“ bis spätestens 01. Februar 2026 eingereicht werden.
Bei Anträgen, die bis zum 19. Januar 2026 in der Wahlpfarrei positiv entschieden sind, wird die Wahlbenachrichtigung auf die „Wahlpfarrei“ geändert und es ist dort die Teilnahme an der Online-Wahl möglich.
Bei Ummeldungen nach diesem Termin kann die Wahlbenachrichtigung nicht mehr aktualisiert werden. Die Teilnahme an der Online-Wahl in der „Wahlpfarrei“ ist dann nicht möglich, die Stimmabgabe in der „Hauptwohnsitz-Pfarrei“ aufgrund der Streichung unzulässig und auch online technisch nicht möglich.
Die Stimmabgabe in der „Wahlpfarrei“ kann dann nur im Wahllokal oder als Briefwahl erfolgen.
Stimmabgabe
Für die Stimmabgabe zur PGR-Wahl 2026 besteht in den einzelnen Pfarreien die Möglichkeit,
- ganz klassisch ins Wahllokal vor Ort zu gehen oder
- eine Briefwahl zu beantragen oder
- auch online.
Ausführliche Informationen zur Wahl in den einzelnen Pfarreien finden Sie links unter der jeweiligen Pfarrei.
Der Pfarrgemeinderat - Ein Stück Demokratie in der Kirche
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen.
Der PGR ist ein Gremium, das sich auf der Ebene der Pfarrei konstituiert und sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, die von der Gemeinde gewählt werden. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, das pastorale Leben der Pfarrei zu fördern, Entscheidungen über konkrete Anliegen aus der Gemeinde herbeizuführen und das kirchliche Leben mitzugestalten. Auch vertritt der PGR seine Anliegen auf Ebene des Pfarrverbands und Dekanats.
Der Pfarrgemeinderat ist damit ein wichtiges Organ der Partizipation.
Unsere Pfarreien leben, wenn viele mit Freude, Engagement und Herz mitmachen.
Im Pfarrgemeinderat wird Christ-Sein gelebt!
Weitere ausführliche, Informationen über die Aufgaben der Pfarrgemeinderäte finden Sie auf den unter Webseiten des Diözesanrates unter
https://www.erzbistum-muenchen.de/dioezesanrat/der-pfarrgemeinderat und
https://www.erzbistum-muenchen.de/dioezesanrat/der-pfarrgemeinderat/aufgaben-des-pfarrgemeinderates