Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium in der Pfarrgemeinde.

Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In allen gesellschaftlichen Fragen entscheidet und handelt er eigenverantwortlich. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt. Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Augenhöhe.

Eine Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte dazu, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend, koordinierend oder beschließend mitzuwirken. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Am 1. März 2026 wurden die ehrenamtlichen PGR-Mitglieder gewählt.

Mitglieder

Pastoralreferent
Joachim Rauch

Pastoraler Ansprchpartner für den PGR in St. Matthäus

Wolfgang Tichy

Vorsitzender
Delegierter im Pfarrverbandsrat

Marcus Plitz

Stellvertretender Vorsitzender

Gerhard Schwarzenbach

Schriftführer

Kathrin Detterbeck

Vertreterin im Dekanatsrat

Fasbender Georg

Jutta Schönauer

Sachausschuss Orgnaisation (SAO)

Christine Steinle

Sachausschuss Organisation (SAO)

Franziska Steinle

Vertreterin im Pfarrverbandsrat

Günter Weidl

Sachausschuss Organisation (SAO)

Kontakt

Wolfgang Tichy

Vorsitzender
Delegierter im Pfarrverbandsrat