Der Ambo

Die pastorale Einführung in das Mess-Lektionar schreibt vor: Für die Verkündigung des Wortes Gottes muss es im Kirchenraum einen Ort geben, welcher der Bedeutung des Wortes Gottes angemessen ist und bewusst macht, dass in der Messe der Tisch sowohl des Wortes wie des Leibes Christi bereitet wird. Er muss erhöht, feststehend und würdig sein, geräumig und ausreichend beleuchtet. Vor allem muss er der Gemeinde das aufmerksame Hören leicht machen. Altar und Ambo sollen in Beziehung zueinander stehen.

Diesen Vorgaben entspricht der Ambo in unserer Kirche weitgehend. Er wurde allerdings in einer Zeit konzipiert, in der man sich zwar der Wichtigkeit der Verkündigung des Wortes Gottes auf eine neue Weise bewusst geworden war – es war die Zeit des II. Vatikanischen Konzils und der Erneuerung der Liturgie – in der aber noch eine gewisse Unsicherheit herrschte über den Ort und die Ausgestaltung des Ambo, bedingt auch durch den Baustil der Kirchen in den vergangenen tausend Jahren, die (mit Ausnahme der römischen Hauptkirchen) einen Platz für den Ambo nicht kannten. Die zwingend zentrierende Mittelachse unserer Kirche ließ keine andere Möglichkeit zu, als den Ambo zwischen Altar und Vorstehersitz zu errichten. Viele gemeinsame Überlegungen der Architekten Adolf und Helga Schnierle, des Bildhauers Hubert Elsässer, des Leiters des Erzbischöflichen Baureferates C.T. Horn, des Regionalbischofs Dr. Ernst Tewes, dem die Gestaltung unseres Kirchenbaus sehr am Herzen lag, und des langjährigen Ortspfarrers Josef Hamberger, führten bis jetzt noch zu keiner anderen befriedigenden Lösung.

Die Bezeichnung Ambo kommt aus der griechischen Sprache: Anabainein heißt so viel wie hinaufsteigen. Der Ambo war um einige Stufen über dem Platz des Priesters erhöht. Vom Ambo aus werden die gottesdienstlichen Lesungen und der Antwortpsalm nach der ersten Lesung vorgetragen. Er kann auch für die Homilie (Auslegung des Evangeliums in der Predigt) und für das Allgemeine Gebet (Fürbitten) genutzt werden, nicht aber für Bekanntmachungen irgendwelcher Art, auch nicht für die Eröffnung und den Abschluss der Feier, die durch den Leiter des Gottesdienstes vom Vorsteherplatz aus erfolgen sollen.