Kirchenverwaltung

Während der Pfarrgemeinderat (PGR) den Pfarrer in Seelsorgsangelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung (KV) Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde. Sie wurde 2018 gewählt. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Die Aufgaben:

  • Aufstellung, Beratung und Beschließung des Haushaltsplans
  • Vermögensverwaltung
  • Sorge um den Erhalt der kirchlichen Gebäude
  • Friedhofsverwaltung
  • Personalangelegenheiten
  • Sorge um Belange des kirchlichen Kindergartens

Mitglieder

Robert Bodruzic, Josef Hintermair, Johann Hölzl, Johannes Kurzydem, Monika Pech, Matthias Stein, Franz Theimer, Josef Theisen