Der Pfarrverbandsrat

Die Grundlage für die Zusammensetzung und die Arbeit des Pfarrverbandsrates ist die „Satzung für Pfarrverbandsräte in der Erzdiözese München und Freising“, die von Erzbischof Dr. Reinhard Marx in Kraft gesetzt wurde. Der Pfarrverbandsrat setzt sich aus den hauptamtlichen Mitgliedern des Pastoralteams und Ehrenamtlichen der fünf Pfarreien des Pfarrverbandes PACEM zusammen.

Aufgaben

Der Pfarrverbandsrat berät und unterstützt die für die Seelsorge im Pfarrverband Verantwortlichen und erfüllt die Aufgaben der Pfarrgemeinderäte, die sinnvollerweise für die fünf Pfarreien einheitlich oder aufeinander abgestimmt erfüllt werden können. Dazu gehört unter anderem das Bewusstsein für die Mitverantwortung der einzelnen Pfarrgemeinden im Pfarrverband zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren. Im Liturgiebereich ist das insbesondere die Abstimmung der Gottesdienstzeiten und der Erstkommunion- und Firmvorbereitung in den Pfarrgemeinden des Pfarrverbandes.

Sitzungen

Die Sitzungen des Pfarrverbandsrates, an denen ein Mitglied des Haushalts- und Personalausschusses als Gast teilnimmt, finden viermal im Jahr statt.